FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema „Wettkämpfe“

  • Wie erfahre ich, welche Wettkämpfe stattfinden?
    Liegen dem Verein Ausschreibungen vor, nimmt der Sportwart diese Wettkämpfe in das interne Meldeprogramm auf. Dieses und die Ausschreibungen zu den Wettkämpfen sind über unsere  Internetseite „ersg-darmstadt.de“ zu finden. Vom Sportwart und den Trainern sind in der Regel auch nähere Informationen über Strecken, Klassen, usw. zu bekommen.
  • Was kostet die Teilnahme an Wettkämpfen?
    Bei Bahnmeisterschaften (DM, SDM, HM) fallen Startgebühren an, die entweder vom Verein oder vom Verband getragen werden. Dies kann auch gelten, wenn der Läufer bei Straßenmeisterschaften (z.B. DM-Marathon) für den Verein startet (manchmal erfolgt ein Start auch für ein Team.)
    Bei Vereinswettkämpfen fallen normalerweise keine Startgebühren an.
    Meldegebühren für sonstige Läufe sind vom Starter zu tragen.
  • Wo und bis wann können sich Sportler zu Wettkämpfen anmelden?
    Wer bei Meisterschaften oder Vereinswettkämpfen starten möchte, meldet sich online im oben erwähnten Meldeprogramm an. Ist ausnahmsweise eine direkte Meldung durch den Sportler beim Veranstalter erforderlich, ist dies im Meldeprogramm vermerkt. Dort ist zu jedem Wettkampf auch ein interner Meldeschluss angegeben. Bis dahin sind Online-Meldungen möglich.
  • Kann ein Sportler auch nachgemeldet werden?
    Grundsätzlich ja. (Im Einzelfall bitte Kontakt zum Sportwart aufnehmen.)
    Aber für die Organisation des Wettkampfes bedeutet dies ein Mehraufwand. Deshalb werden Nachmeldungen nur in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen. Richtet die ERSG selbst einen Wettkampf aus, erwarten wir das auch von den anderen Vereinen.
    Bei Wettkämpfen mit Meldegebühren ist außerdem bei einer Nachmeldung oftmals die doppelte Startgebühr zu zahlen. Diese höheren Kosten können normalerweise nicht vom Verein übernommen werden.
  • Was passiert, wenn ein gemeldeter Sportler nicht starten kann?
    Hier gilt das gleiche, wie bei Nachmeldungen: Es bringt Mehrarbeit für den Ausrichter.
    Sind Meldegebühren gezahlt worden, verfallen diese, es sei denn, es wird ein ärztliches Attest vorgelegt. Das bedeutet, werden für einen Sportler Meldegebühren gezahlt und dieser nimmt ohne ausreichende Begründung nicht teil, behält sich der Verein vor, die Gebühren vom Sportler zurück zu fordern.
  • Wann sollen wir beim Wettkampf da sein?
    Eine Faustregel ist: spätestens eine Stunde vor Eröffnung. Dann bleibt genügend Zeit, die Startnummer in Empfang zu nehmen, sich über den aktuellen Zeitplan und die Starterfelder zu informieren und zum Einlaufen auf die Bahn zu gehen. Außerdem kann man sich über kurzfristige Änderungen im Wettkampfprogramm rechtzeitig informieren. Dies kommt immer wieder vor (bedingt durch die Teilnehmerzahl oder das Wetter). Deshalb behält sich jeder Veranstalter Änderungen sogar ausdrücklich vor.
  • Wie ist das mit der Eröffnung?
    Die Eröffnung bietet die Möglichkeit, alle anwesenden Läufer des Vereins den Zuschauern zu präsentieren. Deshalb sollte Wert auf das Erscheinungsbild und das Auftreten während der kurzen Feier gelegt werden. D.h. die Läufer sollte alle auf Skates (Ausnahmen geben die Betreuer bekannt, z.B. bei Regen) erscheinen und möglichst einheitlich gekleidet sein (z.B. ERSG-T-Shirt oder Trikot). Auch hier erfolgt eine Absprache mit den Betreuern.
  • Wo bekomme ich während des Wettkampfes Startnummern und Informationen?
    Bei der Meldung der Sportler zu einem Wettkampf wird auch mindestens ein Betreuer benannt (in der Regel einer der Trainer). Dieser bekommt die Startnummern und evtl. Informationen vom Wettkampfbüro, die er dann an die Sportler weitergibt oder jemanden dazu beauftragt.
    Der Betreuer – und nur dieser – ist auch derjenige, der bei Fragen oder Problemen Kontakt zum Wettkampfbüro oder den Schiedsrichtern aufnimmt. Er entscheidet auch, ob gegen eine Wertung oder Maßnahme Protest eingelegt wird. Dieser ist im übrigen mit einer Gebühr verbunden, die manchmal mehr als 50,- Euro beträgt.
  • Muss ich die Durchsagen des Sprechers beachten ?
    Die Durchsagen des Sprechers sind grundsätzlich wichtig und zu beachten. Es handelt sich hierbei meist um offizielle und wichtige Informationen des Wettkampfgerichtes wie z.B. Startaufstellung, Vorläufe, Verlegung von Rennen usw.
  • Können sich die Läufer auf der Bahn warmlaufen ?
    In der Wettkampfordnung ist festgelegt, dass das Warmlaufen auf der Bahn nur zu den bestimmten Zeiten möglich ist, die vom Sprecher angesagt werden. Während dieser Einlaufzeiten dürfen nur diejenigen auf der Bahn laufen, für die Einlaufzeit ausgerufen wurde. Wer sich nicht an diese Regel hält, begeht einen Verstoß gegen die Wettkampfordnung und riskiert disqualifiziert zu werden.
  • Muss ich bei der Siegerehrung anwesend sein ?
    Ja, die Anwesenheit bei der Siegerehrung, egal welche Platzierung, ist eine unausgesprochene Pflicht jedes Läufers. Es entspricht nicht dem Sportsgeist vor der Siegerehrung den Wettkampf zu verlassen und ist daher unerwünscht. Bei der Siegerehrung gratuliert man jedem Mitläufer und stellt sich seiner Platzierung nach auf. Wie bei der Eröffnung wird auch bei der Siegerehrung Wert auf einheitliche Bekleidung gelegt, die ebenfalls vom Betreuer festgelegt wird.
  • Was ist das für ein Buch, das bei Wettkämpfen ausgelegt wird?
    Die ERSG hat seit einigen Jahren ein Wettkampfbuch. In dieses tragen sich alle Anwesenden der ERSG ein. Ergänzt wird diese Unterschriftensammlung durch Zeitungsausschnitte o.ä. Es ist immer eine schöne Erinnerung, in diesem Buch zu blättern.
  • Und wie bekomme ich eine Lizenz?
    Erforderlich dafür ist die ärztliche Bestätigung über die Sporttauglichkeit. Mit dieser kann dann der Sportwart beim Landesverband die Lizenz über den Excel-Antrag beantragen.

Mit Sicherheit sind nicht alle möglichen Fragen aufgeführt. Deshalb sprecht einfach die Trainer, den Sportwart oder die anderen Vorstandsmitglieder an, wenn Ihr weitere Informationen braucht.